Obwohl wegen der Coronakrise die meisten Flugzeuge am Boden bleiben, wurde vom Landesverkehrsministerium ein zweiter Verfahrensschritt zur Einspruchnahme im laufenden Planfeststellungsverfahren zum Antrag des Düsseldorfer Flughafens auf eine Kapazitätserweiterung gestartet. Keiner kann derzeit sagen, wie die Entwicklung auf dem Luftverkehrssektor langfristig sein wird. Aber trotzdem wurde das Verfahren, um zukünftig mehr Flugverkehr über Ratinger Wohngebieten durchführen zu können, in Gang gesetzt. Um mehr Fluglärm und Luftschadstoffe zu vermeiden, ist es notwendig, erneut gegen die beantragte Ausweitung der Flugbewegungen einzusprechen. Ratinger gegen Fluglärm e.V. gibt Ihnen hiermit Informationen zum Verfahrensablauf und Ihren Einspruchsmöglichkeiten im Rahmen der Offenlage der ergänzenden und geänderten Unterlagen. Außerdem wird ein Formblatt angeboten, mit dem ohne großen Aufwand jeder Bürger einen Einspruch einlegen kann. Bitte machen Sie Gebrauch von Ihrem Einspruchsrecht.

 

Weiterhin Einspruch gegen mehr Flugbewegungen einlegen

Seit 2016 sind die Bürger rund um den Düsseldorfer Flughafen mit dem Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH auf eine Kapazitätserweiterung um rund 20 Prozent konfrontiert. Von „Ratinger gegen Fluglärm e.V.“ sowie der Stadt Ratingen – Rat und Verwaltung – wurden in dem ersten Verfahrensschritt schriftlich Einwendungen erhoben, zusätzliche Gutachten vorgelegt und bei einer Einspruchsverhandlung in 2017 die klare Ablehnung einer Ausweitung der betrieblich möglichen Flugbewegungen vertreten. An dieser Haltung hat sich nichts verändert.

Wichtig: Alle Einsprüche, die im ersten Verfahrensschritt des Einspruchsverfahrens vorgebracht wurden, sind nach Aussage des Landesverkehrsministeriums vollumfänglich gültig und bleiben erhalten.

Seit dem 04. Mai 2020 läuft ein zweiter Verfahrensschritt. Das Landesverkehrsministerium hat die 2016 + 2017 vorgelegten Einwendungen eingehend geprüft. Dabei haben sich Unklarheiten und Nachfragen ergeben. Das Ministerium hat dementsprechend dem Flughafen klärungsbedürftige Sachverhalte genannt und um Auskunft gebeten. Die zur Beantwortung vom Flughafen erstellten umfangreichen Unterlagen und Gutachten sind vom Ministerium zusammengestellt und zur Information der Öffentlichkeit für eine öffentliche Auslegung in den Umlandgemeinden aufbereitet worden. Diese Auslegung hat am 04.05.2020 begonnen.

Jeder Bürger kann im Ratinger Rathaus die Unterlagen einsehen. Wegen der Corona-Krise sind genaue organisatorische Regeln einzuhalten, über die die Stadtverwaltung Auskunft gibt. Wichtig ist, dass das Ministerium im Internet unter dem Link: http://www.vm.nrw.de  alle ausgelegten Unterlagen einsehbar gemacht hat. Dadurch erübrigt sich im Prinzip ein Gang ins Rathaus.

 

Jetzt nochmals gegen mehr Flugbewegungen einsprechen

Ratinger gegen Fluglärm e. V. hält es für notwendig, dass möglichst viele Bürger aufgrund der neuen Unterlagen erneut von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen und die Forderung stellen, dass eine Ausweitung der jetzt betrieblich zulässigen Flugbewegungen nicht akzeptiert wird.

Nachdem die nunmehr vorgelegten geänderten und ergänzten Unterlagen bislang geprüft werden konnten, sind sämtliche jetzt vorgelegten Unterlagen darauf ausgerichtet, den Flugbetrieb über Tage auf 45 Flugbewegungen pro Stunde bei Einbahnnutzung und auf 60 Flugbewegungen pro Stunde bei Zweibahnnutzung auszuweiten. Die diesbezüglichen „neuen“ Gutachten sind sehr kompliziert und fachtechnisch abgefasst. Es ist nicht erforderlich, gegen Einzelheiten einzusprechen, sondern die generelle Forderung nach Beibehaltung der jetzt geltenden Grenzwerte (sog. Stundeneckwerte) muss mit Nachdruck zum Ausdruck gebracht werden.

Die Auslegungsbehörde weist darauf hin, dass die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung auf die jetzt ausgelegten ergänzenden und geänderten Unterlagen begrenzt ist. Die Informationen zu dem Verfahren können eingesehen werden unter dem Link: https://www.vm.nrw.de/verkehr/luftverkehr/Planfeststellungsverfahren-FDG---ergaenzend-geaenderte-Unterlagen

 

Das Formblatt von Ratinger gegen Fluglärm benutzen

Auf  der Website von Ratinger gegen Fluglärm e.V. findet man ein Formblatt für einen Einspruch gegen die Flugbetriebs-Ausweitung, der auf Grund der ausgelegten Unterlagen verfasst ist.

Jeder Einsprecher kann das von ihm ausgefüllte Formblatt entweder direkt an die Bezirksregierung Düsseldorf schicken, oder er kann das Blatt beim Vorsitzenden der Ratinger Bürgerinitiative:

Ulrich Neck, Am Eichförstchen 45, 40885 Ratingen-Lintorf,

bis zum 20.06.2020 in den Briefkasten einwerfen. Es wird fristgerecht bei der Bezirksregierung abgegeben.

 

Abgabe bis einschließlich:   26.06.2020.

Eine Einspruchsverhandlung, wie sie 2017 beim ersten Verfahrensschritt stattgefunden hat, ist nicht vorgesehen. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie gern Ulrich Neck unter Tel.: 02102 35848 an.

 

Hier das Formblatt zum download und ausdrucken:

Formblatt