Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH zur Erweiterung der Kapazität für den Düsseldorfer Flughafen ist der sogenannte Erörterungstermin nach sechs Verhandlungstagen abgeschlossen worden. Die Vertreter der Einsprecher gegen den Plan, in Düsseldorf den Flugbetrieb immens auszuweiten, haben die Position der vom Fluglärm betroffenen Bürger gegen die Haltung und Absicht des Flughafens verteidigt und die entsprechenden Argumente vorgetragen.

In einer Schlussbewertung haben gemeinsam die Bürgerinitiativen und die Städte eine erste Bilanz der zum gößten Teil heftigen Diskussionen gezogen. Für die Bürger von Ratingen haben die Stadt und "Ratinger gegen Fluglärm e.V." an dem Termin die Interessen der Betroffenen beharrlich eingebracht. Nach diesem Termin wird dem Landesverkehrsministerium als Planfeststellungsbehörde, die letzlich über Annahme oder Ablehnung bzw. eine Modifizierung des Antrags zu entscheiden hat, ein Wortprotokoll der Erörterungen als Basis für die "Minister-Entscheidung" vorgelegt.

Schlussbewertung zum Erörterungsverfahren

 

Die verspäteten Flüge auf dem Düsseldorfer Flughafen haben im Jahr 2016 eine Höchstzahl erreicht. Dadurch werden die vom Fluglärm betroffenen Bürgern rund um den Flughafen in ihrer Nachtruhe gestört. Der Flughafen zieht sich aus der Verantwortung. Ratinger gegen Fluglärm akzeptiert das nicht, zumal auch noch geplant ist, die Anzahl der Flüge zu steigern. Über die Zusammenhänge und die Verantwortlichkeit des Flughafens informiert ein Pressetext.

Weiterlesen ...

Ratinger gegen Fluglärm e.V. hat zwei Gutachten erstellen lassen, die die untragbaren Folgen einer Steigerung der Flugbewegungen am Düsseldorfer Flughafen darstellen. Professor Rainer Guski hat die gesundheitlichen Risiken einer gesteigerten Flughäufigkeit und der damit verbundenen erhöhten Lärmbelästigung herausgearbeitet. Professor G. Steinebach/Dr.-Ing.M. Rumberg haben eine Gesamtlärmbetrachtung für den Stadtbereich Tiefenbroich und den südlichen Teil von Lintorf gemacht, wo Sraßen-, Güterzug- und Fluglärm in Summe auftreten. Diese Untersuchung basiert auf der Lärmkartierung der Stadt Ratingen und geht auf die beabsichtigte Lärmausweitung insgesamt ein.

Beide Gutachten fußen einerseits auf dem aktuellen jeweiligen Wissensstand und sind spezifisch ergänzt mit einer exakten Prüfung und Analyse der Aussagen in den Planunterlagen, die der Flughafen im Zuge des laufenden Planfeststellungsverfahrens zur Kapazitätserweiterung vorgelegt hat. Die Gutachter stellen konkret die Forderung, dass eine Ausweitung des Flugbetriebs nicht stattfinden darf und dass die gutachterlich dargelegten Erkenntnisse in das Planfeststellungsverfahren unbedingt einzubeziehen sind. Denn die genannten Aspekte sind bislang nicht berücksichtigt. Grundsätzlich gilt, dass die vom Lärm betroffenen Menschen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen geschützt werden müssen. 

Gutachten:

Erhöhte Lärmbelastung bei gesteigerter Flughäufigkeit 

Begutachtung Gesamtlärmbelastung Lintorf / Tiefenbroich

Mit weit über 2000 Einwendungen haben sich die Ratinger Bürger gegen den Antrag des Flughafens Düsseldorf auf eine Kapazitätserweiterung gewandt. Sie haben sich dabei der Postkartenaktion von "Ratinger gegen Fluglärm e.V." bedient oder einen eigenen individuellen Einspruch formuliert. Von "Ratinger gegen Fluglärm" wurde umfassend Einspruch erhoben und auf die fehlerhafte Darstellung der inakzeptablen Auswirkungen eines ausgeweiteten Flugbetriebs im Raum Ratingen hingewiesen. Auch die Stadt Ratingen hat sich sehr ausführlich gegen die von der Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) beantragten Steigerung des Flugverkehrs verwahrt und mittels förmlicher Einwendungen die klare Ablehnung des Antrags festgestellt. Mit allen diesen Einwendungen wird die Rechtsposition gewahrt, im weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens gegen das Vorhaben der FDG vorzugehen.

Hier unser Anschreiben an die Bezirksregierung: Einspruch Planfeststellungsbeschluss