"Gesundheitliche Risiken"
Ratingen/Düsseldorf. Die Reaktionen auf den Antrag des Flughafens zur Kapazitätserweiterung ließen natürlich nicht lange auf sich warten. Da die Pläne bereits seit Monaten bekannt sind, hat sich die Stadt Ratingen längst auf eine Klage eingestellt. Die Argumente gegen die neue Betriebsgenehmigung werden auch von der Interessengemeinschaft Waldgemeinde, Ratinger gegen Fluglärm, vertreten. Deren Vorsitzender Ulrich Neck hat sie gleich nach der Antragstellung zusammengefasst.

Zunächst einmal geht es ganz allgemein darum, dass die Konsequenzen für die vom Fluglärm betroffenen Bürger nicht genannt werden. „Denn mehr Flüge bedeuten eine Steigerung der Fluglärmbelästigungen und damit gesundheitliche Risiken“, so Neck. Er vermisst konkrete Informationen des Flughafens zu den Folgen der zusätzlichen Überflüge, die jetzt beantragt werden.

In Ratingen wurde das „allein auf Wachstum ausgerichtete Konzept“ eingehend geprüft. „Dabei haben wir hinterfragt, ob die notwendige Balance zwischen Ökonomie und Ökologie gewahrt ist und ob die Interessen der Bürger im erforderlichen Umfang beachtet wurden“, so Neck. Ergebnis: Die Ausgewogenheit fehle. Der Rat der Stadt Ratingen hat daher bereits im Dezember 2014 einhellig beschlossen, den Antrag des Flughafens abzulehnen. In gleicher Weise haben auch in anderen Anrainerstädten die Kommunalvertretungen votiert.

Die IG Waldgemeinde begrüßt die kompromisslose Position der Städte. „Denn Tatsache ist, dass zum derzeitigen Stand in Teilen von Ratingen die Schwellenwerte für den Verkehrslärm nach der Umgebungslärmrichtlinie erreicht sind. Jedes Mehr an Verkehrslärm muss vermieden werden. Deshalb ist eine Fluglärmsteigerung, die mit einer größeren Überflughäufigkeit zwangsläufig verbunden ist, absolut nicht zu tolerieren.“

Entgegen den Zahlen des Flughafens bedeute der jetzt gestellte Antrag, dass die derzeit maximal zulässigen 262 000 Flugbewegungen pro Jahr auf rund 315 000 gesteigert werden können – ein Plus von rund 20 Prozent. Gravierender aber sei, dass während der Tagesstunden bei Parallelbahnbetrieb anstatt bisher 45 zukünftig 60 Flüge pro Stunde erlaubt sein sollen. Für Ulrich Neck resultiert daraus, „dass bei voller Ausnutzung der angestrebten Kapazität die jetzt schon stark betroffenen Ratinger Bürger noch erheblich stärker belastet werden“. Das gelte vor allem für die Tagesrandstunden morgens von 6 bis 8 Uhr und spätnachmittags und abends von 18 bis 22 Uhr. Das sind, wie auch die Mediziner aussagen, die Stunden für die Regeneration und das Ruhebedürfnis der Menschen.
Daher kritisiert Neck Äußerungen des NRW-Verkehrsministers Michael Groschek, dass er mit mehr Flugbewegungen am Düsseldorfer Flughafen „kein Problem“ habe. Pikant daran ist, dass Groscheks Ministerium über den Antrag des Flughafens befinden muss. „Sind dem Minister die Folgen einer Kapazitätserweiterung, wie sie für die betroffenen Bürger Fakt sind, nicht bekannt?“, fragt Neck.

Aus Ratinger Sicht wird bei der Antragsprüfung die Sicht des Ministeriums zur Auslegung des Angerlandvergleiches ein wichtiges Detail sein. Die „Kontingentbildung“ von nicht ausgenutzten Zeiten beim Parallelbahnbetrieb auf einem „Zeitkonto“ und die Möglichkeit, dieses Konto nach Belieben abarbeiten zu können, sei eine juristische Neuerung in der Auslegung des Vertrages zwischen der Stadt Ratingen und dem Land NRW. Neck: „Die Nutzung eines Zeitkontos würde in Zeiten des Spitzenverkehrs, und damit in den Tagesrandstunden in Frage kommen. Allein dieser Punkt wird für Ratingen von großer Wichtigkeit beim kommenden Planfeststellungsverfahren sein.“ es

Quelle: Ratinger Wochenblatt, 04.03.2015